Kann ich mir mein Praktikum als Wahlpflichtmodul anrechnen lassen?
Nach derzeitigem Stand (4. Dezember 2009) sind Praktika unter folgenden Voraussetzungen anrechenbar:
- Das Praktikum ist studienrelevant (d. h. translations- bzw. kommunikationsorientiert, z. B. Übersetzungstätigkeit; ein Praktikum, das nur aus Kaffeekochen und Kopieren besteht, ist nicht anrechenbar);
- es dauert mindestens zwei Monate;
- das Unternehmen stellt ein Zeugnis aus (eine Note ist nicht erforderlich);
- Sie schreiben einen Praktikumsbericht.
- Nach Möglichkeit sollten Sie auch eine Arbeitsprobe vorlegen (z.B. eine von Ihnen angefertigte Übersetzung).
Die Unterlagen zum Praktikum müssen für die Anrechnung der/dem Praktikumsbeauftragten des betreffenden Faches vorgelegt werden. Für Praktika im Bereich des Faches Deutsch ist das Dr. Stephan Walter. Klären Sie bitte rechtzeitig (= vorher), ob Ihr geplantes Praktikum anrechenbar ist.
Kann ich mir meine Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit als Praktikum anrechnen lassen?
Nein. (Prüfungsausschuss, 22.11.06)
Kann der Fachbereich einen Praktikumsplatz vermitteln?
Nein. Der Praktikumsbeauftragte hilft Ihnen aber gerne herauszufinden, in welchem Bereich für Sie ein Praktikum sinnvoll ist. Praktikumsangebote finden Sie in der Praktikumsbörse des Fachbereichs.
Wie soll der Praktikumsbericht aussehen?
Die Länge sollte mindestens 800 Wörter betragen (ca. zwei A4-Seiten, anderthalbzeilig).
Inhalt: Stellen Sie zunächst kurz (!) das Unternehmen vor, bei dem Sie das Praktikum absolviert haben, und geben Sie an, welche Tätigkeiten Sie ausgeübt haben. Im Hauptteil des Berichts gehen Sie darauf ein, in welcher Beziehung die Inhalte des Praktikums zu Ihrem Studium am FTSK standen, und bewerten Sie die Nützlichkeit des Praktikums für das Studium: War es eine sinnvolle Ergänzung des Studiums? Warum / warum nicht? (Wenn Ihnen die Anrechnung des Praktikums vorher zugesagt wurde, wird es auf jeden Fall angerechnet, auch wenn Sie in Ihrem Bericht zu dem Schluss kommen sollten, dass es nicht besonders nützlich war.)
Wenn zu Ihrem Praktikum auch schriftliche Arbeiten gehört haben (z. B. Übersetzungen oder frei verfasste Texte, auch administrativer Art), fügen Sie Ihrem Bericht bitte als Anhang eine Arbeitsprobe bei.
Reichen Sie jeweils eine Kopie des Berichts und des Zeugnisses bei Herrn Walter ein und senden Sie ihm zusätzlich beides per E-Mail. (Wenn die Arbeitsprobe nicht ausdruckbar ist - z. B. TMX-Format -, reichen Sie sie nur als Datei ein.)
Termin: Reichen Sie den Praktikumsbericht bitte spätetens 4 Wochen nach Beendigung des Praktikums als PDF ein.
Schreiben Sie in die Kopfzeile Namen, Studiengang und Matrikelnummer.
Muss ich das Praktikum unbedingt in Deutschland absolvieren?
Nein. Sie können es beispielsweise auch in einem Land Ihrer Grundsprache absolvieren, wenn Sie dort mit der Fremdsprache Deutsch arbeiten.
Informationen zur Möglichkeit einer finanziellen Förderung für Praktika im europäischen Ausland (ERASMUS-Programm) finden Sie auf der Website des EU-ServicePoints.