Module

Welche Wahlpflichtmodule kann / soll ich belegen?
Grundsätzlich können Sie fast jedes Wahlpflichtmodul des Faches Deutsch oder des fächerübergreifenden Lehrangebots oder Ihrer F2 bzw. F3 belegen, das für Ihren Studiengang überhaupt möglich ist. Eine Liste der Wahlpflichtmodule aller Fächer finden Sie im Modulhandbuch. Die Wahlpflichtmodule, die für Sie infrage kommen, finden Sie in Jogustine.
Auskunft zu den Wahlpflichtmodulen aus dem Lehrangebot für Deutsch erteilt die Studienberatung des Faches Deutsch. Für Auskünfte zum Lehrangebot der Sachfächer, der Computeranlagen, des Arbeitsbereichs Allgemeine und Angewandte Sprachwissenschaft, des Arbeitsbereichs Interkulturelle Kommunikation oder Ihrer zweiten bzw. dritten Fremdsprache wenden Sie sich bitte an die betreffenden Fächer.
Die frei wählbaren Wahlpflichtmodule sind beliebig kombinierbar. Beachten Sie aber bitte, dass für einige Module bestimmte Zulassungsvoraussetzungen gelten (s. hierzu das Modulhandbuch).

Wieso kann ich das Wahlpflichtmodul, das ich belegen möchte, in Jogustine nicht sehen?
Erkundigen Sie sich am besten zunächst bei der Studienberatung des betreffenden Faches, ob das Modul überhaupt für Ihren Studiengang und Ihre Sprachenkombination grundsätzlich infrage kommt. Wenn ja, dann könnte es sich um einen Modellierungsfehler handeln (das heißt, dass das Modul aus Versehen nicht in Jogustine angelegt wurde).

Ich möchte ein Wahlpflichtmodul, das ich bereits angefangen habe, aufgeben und stattdessen ein anderes wählen. Geht das?
Gemäß Beschluss des Prüfungsausschusses (WS 09/10) gilt folgende Regelung: Sie können sich von jedem Modul im ersten Semester, in dem Sie es belegt haben, bis 15. Dezember bzw. 15. Mai wieder abmelden. (Mit anderen Worten: Die Abmeldung muss spätestens einige Wochen nach Beginn des Moduls erfolgen.) Dazu müssen Sie sich an die Sachbearbeitung wenden (im Fach Deutsch: Frau Stepanchenko).
Außerdem können Sie sich im Laufe Ihres gesamten Studiums einmal auch zu einem späteren Zeitpunkt von einem Modul abmelden, und zwar im reformierten BA auch nach dem ersten oder zweiten Nichtbestehen. Diese Abmeldung müssen Sie schriftlich beim Studienbüro (Frau Humbert) beantragen. Bitte beachten Sie, dass sich Ihre Studienzeit verlängern kann, wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Wenn Sie es für zwingend nötig halten, ein weiteres Wahlpflichtmodul aufzugeben, können Sie einen entsprechenden Antrag an den Prüfungsausschuss richten. Es gibt jedoch keine Garantie, dass der Ausschuss Ihren Antrag bewilligt.

Kann ich an Veranstaltungen des Moduls "Translatorische Kompetenz 1" teilnehmen, bevor ich "Fremdsprachliche Kompetenz" abgeschlossen habe?
Nein.

Kann ich alle drei Veranstaltungen des Moduls "Translatorische Kompetenz 1" im selben Semester besuchen?
Das ist nicht sinnvoll, weil das Seminar inhaltlich auf den beiden Übungen aufbaut. Wenn Sie den Stoff der Übungen nicht kennen, fehlen Ihnen die Grundlagen für die Arbeit im Seminar. Sie können aber die beiden Übungen im selben Semester besuchen.

Kann ich an Veranstaltungen des Moduls "Translatorische Kompetenz 2" teilnehmen, bevor ich "Translatorische Kompetenz 1" abgeschlossen habe?
In der Regel nicht. Das Modul TK2 baut inhaltlich auf TK1 auf; deshalb ist es sehr sinnvoll, zuerst TK1 abzuschließen.
Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen und nur nach Rücksprache mit der Modulbeauftragten möglich. Ein "begründeter Einzelfall" liegt zum Beispiel dann vor, wenn Sie alle drei Veranstaltungen von TK1 im 3. und 4. Semester mit gutem Erfolg besucht haben, aber nach dem 4. Semester die gesamte vorlesungsfreie Zeit krank waren und deshalb die "externe" Modulprüfung nicht ablegen konnten.

Eine Übung, die ich besuche, steht im Stundenplan in zwei verschiedenen Modulen. Wenn ich sie im einen Modul belege, wird sie mir dann im anderen angerechnet?
Nein. Jede Veranstaltung ist nur einmal verwertbar. Sie brauchen ja für Ihr Studium eine bestimmte Anzahl Leistungspunkte, und diese Punkte können Sie für jede Veranstaltung natürlich nur einmal bekommen.

Kann ich ein Modul, das ich als Pflichtmodul besucht habe, nun noch einmal im Wahlpflichtbereich belegen?
Nur wenn das Modul für Ihre Sprachenkombination auch als Wahlpflichtmodul gekennzeichnet ist. Sie können z. B. nicht das Modul "Fremdsprachliche Kompetenz" ein zweites Mal belegen, weil das ausschließlich ein Pflichtmodul ist.

Kann ich zusätzlich zu den vorgeschriebenen 15 Modulen noch weitere Module oder Einzelveranstaltungen belegen?
Ja. Es gibt dafür in Jogustine zwei Möglichkeiten.
Sie können sich zu einer zusätzlichen Veranstaltung zunächst als HörerIn anmelden und dann in der Prüfungsanmeldephase darüber entscheiden, ob Sie an der Prüfung teilnehmen möchten. Wenn ja, wenden Sie sich innerhalb der Prüfungsanmeldephase an Frau Humbert (Studienbüro), die Ihre Anmeldung umwandelt und Sie auf eine Prüfungsliste setzt.
Wenn Sie schon während der Veranstaltungsanmeldung wissen, dass Sie an der Prüfung teilnehmen möchten, wenden Sie sich ebenfalls an Frau Humbert, die Sie dann für die Veranstaltung bzw. das Modul anmeldet und auf eine Prüfungsliste setzt.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur während der üblichen Anmeldephasen möglich ist. Sie können auf keinen Fall zuerst die Prüfung ablegen und dann Ihren Hörerstatus in eine reguläre Teilnahme umwandeln lassen.
Für zulassungsbeschränkte Veranstaltungen kann Frau Humbert Sie nur anmelden, wenn die betreffenden Dozierenden zustimmen.

Was sind eigentlich Module?
Eine Erklärung finden Sie hier.