Module, Studienschwerpunkte

Welche Wahlpflichtmodule kann / soll ich belegen?
Grundsätzlich können Sie fast jedes Wahlpflichtmodul des Faches Deutsch oder des fächerübergreifenden Lehrangebots oder Ihrer F2 belegen, das für Ihren Studiengang überhaupt möglich ist. Eine Liste der Wahlpflichtmodule aller Fächer finden Sie im Modulhandbuch. Die Wahlpflichtmodule, die für Sie infrage kommen, finden Sie in Jogustine.
Je nach Grundsprache gibt es auch die Möglichkeit, ein Wahlpflichtmodul in der betreffenden Sprache zu belegen.
Auskunft zu den Wahlpflichtmodulen aus dem Lehrangebot für Deutsch erteilt die Studienberatung des Faches Deutsch. Für Auskünfte zum Lehrangebot der Sachfächer, des Arbeitsbereichs Allgemeine und Angewandte Sprachwissenschaft, des Arbeitsbereichs Interkulturelle Kommunikation oder Ihrer Grundsprache bzw. zweiten Fremdsprache wenden Sie sich bitte an die betreffenden Fächer.
Die frei wählbaren Wahlpflichtmodule sind beliebig kombinierbar. Sie können aber auch sogenannte Studienschwerpunkte wählen, die aus jeweils zwei Wahlpflichtmodulen bestehen.

Was ist ein Studienschwerpunkt?
Wenn Sie Ihrem Studium ein bestimmtes Profil geben möchten, können Sie im Wahlpflichtbereich Module mit einem bestimmten inhaltlichen Schwerpunkt belegen. Nähere Informationen finden Sie unter "Studienschwerpunkte".

Muss ich einen Studienschwerpunkt wählen?
Nein. Die Wahl eines Studienschwerpunktes ist nicht obligatorisch. Sie können sich die frei wählbaren Wahlpflichtmodule auch ganz nach Ihren eigenen Interessen zusammenstellen.

Wieso kann ich das Wahlpflichtmodul, das ich belegen möchte, in Jogustine nicht sehen?
Erkundigen Sie sich am besten zunächst bei der Studienberatung des betreffenden Faches, ob das Modul überhaupt für Ihren Studiengang und Ihre Sprachenkombination grundsätzlich infrage kommt. Wenn ja, dann könnte es sich um einen Modellierungsfehler handeln (das heißt, dass das Modul aus Versehen nicht in Jogustine angelegt wurde).

Ich möchte ein Wahlpflichtmodul, das ich bereits angefangen habe, aufgeben und stattdessen ein anderes wählen. Geht das?
Gemäß Beschluss des Prüfungsausschusses (WS 09/10) gilt folgende Regelung: Sie können sich von jedem Modul im ersten Semester, in dem Sie es belegt haben, bis 15. Dezember bzw. 15. Mai wieder abmelden. (Mit anderen Worten: Die Abmeldung muss spätestens einige Wochen nach Beginn des Moduls erfolgen.) Dazu müssen Sie sich an die Sachbearbeitung wenden (im Fach Deutsch: Frau Stepanchenko).
Außerdem können Sie sich im Laufe Ihres gesamten Studiums einmal auch zu einem späteren Zeitpunkt von einem Modul abmelden, und zwar im neuen MA auch nach dem ersten oder zweiten Nichtbestehen. Diese Abmeldung müssen Sie schriftlich beim Studienbüro (Frau Humbert) beantragen. Bitte beachten Sie, dass sich Ihre Studienzeit verlängern kann, wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Wenn Sie es für zwingend nötig halten, ein weiteres Wahlpflichtmodul aufzugeben, können Sie einen entsprechenden Antrag an den Prüfungsausschuss richten. Es gibt jedoch keine Garantie, dass der Ausschuss Ihren Antrag bewilligt.

Wieso muss ich aus meiner zweiten Fremdprache ins Deutsche übersetzen statt in meine Grundprache?
Informationen hierzu finden Sie unter "Stundenplan".

Was für Übersetzungsübungen sind in den Modulen "Translatorische Kompetenz 2" und "Fachübersetzen 1" enthalten, und wo findet die Modulprüfung statt?
TK2 enthält jeweils eine sachfachbezogene Übung F1>G und G>F1;die Modulprüfung findet in der Übung G>F1 statt.
FÜ1 enthält jeweils zwei sachfachbezogene Übungen F1>G und G>F1; die Modulprüfung findet in der zweiten Übung F1>G statt.

Kann ich im Modul "Translatorische Kompetenz 2" oder im Modul "Fachübersetzen 1" die Fachrichtungen mischen, also z. B. Wirtschaft und Recht?
Ja. Sie können prinzipiell in diesen beiden Modulen alles belegen, was im Fach Deutsch angeboten wird – also zum Beispiel in TK2 in der Richtung F1>G Wirtschaft und in der Richtung G>F1 Recht. Beachten Sie aber bitte, dass in der Modulprüfung darauf keine Rücksicht genommen wird; die Prüfung für Studierende, die die Fachrichtungen mischen, ist dieselbe wie für diejenigen, die alle Veranstaltungen in derselben Fachrichtung belegen. Wenn Sie sich gründlich in ein Fachgebiet einarbeiten möchten, ist es besser, nicht zu mischen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von den betreffenden Dozierenden beraten lassen.

Eine Übung, die ich besuche, steht im Stundenplan in zwei verschiedenen Modulen. Wenn ich sie im einen Modul belege, wird sie mir dann im anderen angerechnet?
Nein. Jede Veranstaltung ist nur einmal verwertbar. Sie brauchen ja für Ihr Studium eine bestimmte Anzahl Leistungspunkte, und diese Punkte können Sie für jede Veranstaltung natürlich nur einmal bekommen.

Kann ich zusätzlich zu den vorgeschriebenen 8 Modulen noch weitere Module oder Einzelveranstaltungen belegen?
Ja. Es gibt dafür in Jogustine zwei Möglichkeiten.
Sie können sich zu einer zusätzlichen Veranstaltung zunächst als HörerIn anmelden und dann in der Prüfungsanmeldephase darüber entscheiden, ob Sie an der Prüfung teilnehmen möchten. Wenn ja, wenden Sie sich innerhalb der Prüfungsanmeldephase an Frau Humbert, die Sie dann für die Veranstaltung bzw. das Modul anmeldet und auf eine Prüfungsliste setzt.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur während der üblichen Anmeldephasen möglich ist. Sie können auf keinen Fall zuerst die Prüfung ablegen und dann Ihren Hörerstatus in eine reguläre Teilnahme umwandeln lassen.
Für zulassungsbeschränkte Veranstaltungen kann Frau Humbert Sie nur anmelden, wenn die betreffenden Dozierenden zustimmen.

Was sind eigentlich Module?
Eine Erklärung finden Sie hier.