Masterarbeit

Bei wem kann ich meine Masterarbeit schreiben?
Eine Masterarbeit wird normalerweise von einer Professorin bzw. einem Professor betreut (im Fach Deutsch derzeit: Prof. Dizdar, Prof. Kelletat). Wen Sie sich für die Betreuung aussuchen, hängt davon ab, welches Thema und welche Problemstellung Sie für die Arbeit wählen.

Worüber kann ich meine Masterarbeit schreiben?
Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit zu einem translations-, sprach- oder kulturwissenschaftlichen Thema. Sie müssen auf dem betreffenden Gebiet (z. B. Translationswissenschaft) entweder schon vorher wissenschaftlich gearbeitet haben (z. B. Besuch eines Seminars) oder bereit sein, sich durch umfangreiche Lektüre einzuarbeiten. Eine gute Abschlussarbeit können Sie nur schreiben, wenn Sie sich auf dem Gebiet auskennen.
Überlegen Sie sich ein mögliches Thema und vor allem auch eine mögliche Problemstellung (also die Frage, die Sie in Ihrer Arbeit beantworten wollen), bevor Sie zu der Dozentin bzw. dem Dozenten in die Sprechstunde gehen.

Wann soll ich meine Masterarbeit anmelden?
Wenn Sie Ihr Studium in vier Semestern abschließen möchten, sollten Sie die Masterarbeit in der Mitte des dritten Semesters anmelden. Für die Anmeldung müssen Sie mindestens folgende Module abgeschlossen haben:

  • beim Studium von Deutsch als einziger Fremdsprache (F1): drei der vier Pflichtmodule "Kulturwissenschaft (F1)", "Sprach- und/oder Translationswissenschaft (F1)", "Translatorische Kompetenz (F1)" [erstes Modul] und "Translatorische Kompetenz (F1)" [zweites Modul],
  • beim Studium von zwei Fremdsprachen (F1 und F2): drei der vier Pflichtmodule "Sprach-, Translations- und/oder Kulturwissenschaft (F1)", "Translatorische Kompetenz (F1)", "Sprach-, Translations- und/oder Kulturwissenschaft (F2)" und "Translatorische Kompetenz (F2)".

Sie können sich für Ihr Studium auch länger Zeit nehmen, aber Sie müssen die Masterarbeit spätestens nach Ende des vierten Studienjahres (nicht: Semesters) anmelden; sonst gilt sie als nicht bestanden.

Gibt es Termine für die Abgabe der Masterarbeit?
Seit 2009 gelten laut Beschluss des Prüfungsausschusses feste Termine: Sie müssen die Arbeit spätestens zum 1. Mai abgeben, wenn Sie Ihr Studium im Sommersemester abschließen möchten, und spätestens zum 1. Dezember, wenn Sie Ihr Studium im Wintersemester abschließen möchten. (Der 1. Mai ist der offizielle Termin. Da dies jedoch ein Feiertag ist, gilt für die Abgabe der nächste Werktag. Wenn also der 1. Mai ein Samstag ist und der 2. Mai ein Sonntag, müssen Sie am 3. Mai abgeben.) Durch diese Termine wird gewährleistet, dass Sie tatsächlich in dem betreffenden Semester auch die mündliche Abschlussprüfung ablegen können (denn vor der mündlichen Prüfung muss ja Ihre Arbeit gelesen und bewertet werden).
Für die Arbeit haben Sie nach Anmeldung - das heißt: nach Unterschrift der Betreuerin bzw. des Betreuers auf dem Anmeldeformular - vier Monate Zeit. Sie sollten die Arbeit also spätestens vier Monate vor dem letztmöglichen Abgabetermin anmelden. Eine frühere Anmeldung und Abgabe ist möglich.

Was passiert, wenn ich den Abgabetermin nicht einhalten kann?
Die Bearbeitungszeit kann um maximal 5 Wochen verlängert werden. Sie müssen die Verlängerung schriftlich beantragen, und die Betreuerin bzw. der Betreuer muss zustimmen.
Eine Verlängerung ist auch dann möglich, wenn Sie schon außerhalb der Regelstudienzeit sind (Auskunft des Prüfungsamtes, 11.02.09).
Wenn Sie die Arbeit nicht fristgerecht abgeben, ohne dass Ihnen eine Verlängerung gewährt worden ist, wird sie mit 5,0 bewertet. Dasselbe gilt, wenn Sie eine gewährte Verlängerungsfrist nicht einhalten.

Wo muss ich die Masterarbeit anmelden?
Das Thema der Arbeit sprechen Sie mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer ab; dann wird die Arbeit offiziell im Prüfungsamt angemeldet. Für die Anmeldung erhalten Sie im Prüfungsamt ein Formular.

Muss ich die Arbeit auf Deutsch schreiben?
Laut Prüfungsordnung ist die Abfassung in einer anderen Sprache grundsätzlich möglich, sofern Sie selbst und die Betreuerin bzw. der Betreuer die betreffende Sprache hinreichend beherrschen und sofern die Möglichkeit zur Bestellung einer Zweitgutachterin bzw. eines Zweitgutachters mit hinreichender Sprachkompetenz gegeben ist.

Darf ich meine Masterarbeit im Internet veröffentlichen?
Nur mit vorheriger Zustimmung der Betreuerin bzw. des Betreuers und des Prüfungsausschusses. Ohne Zustimmung dürfen Sie laut Prüfungsordnung zwar die Inhalte veröffentlichen, aber Sie dürfen weder den Fachbereich bzw. die Universität angeben noch den Namen der Betreuerin bzw. des Betreuers nennen; auch die Note dürfen Sie nicht erwähnen.
Dasselbe gilt für Seminararbeiten.
Die Regelung gilt auch für eine Veröffentlichung in gedruckter Form.